Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht), Abk. CISG: Abkommen vom 11.1. 1980, das einheitliches Sachrecht für den Warenkauf beweglicher Sachen schafft. Gilt gem. Art.2 CISG nicht für den Kauf von Ware für den persönlichen Gebrauch.
Weitere Begriffe : Verfolgungsrecht | Rätedemokratie | Prätendentenstreit |
MMnews
|