Wiener Vertragsrechtskonvention , WVK oder WVÜ: Wiener Übereinkommen über das Recht der (völkerrechtlichen) Verträge vom 23.5. 1969. Wurde von 35 Staaten ratifiziert und trat am 27.1. 1980 in Kraft. Geregelt wird das formelle Recht der schriftlichen Übereinkünfte zwischen Staaten. Nach überwiegender Meinung ist durch die WVK nur das schon vorher geltende Völkergewohnheitsrecht kodifiziert worden. Insoweit gilt sie daher faktisch auch für Verträge, die vor ihremlnkrafttreten geschlossen wurden und auf die
Weitere Begriffe : potentielles Unrechtsbewusstsein | Leistungsbestimmungsrecht, einseitiges | Amtsdelikte |
MMnews
|