WildwechselKasko, Versicherungspflicht. Unter Wildwechsel versteht man Straßenstrecken, die erfahrungsgemäß gelegentlich von Wild überquert werden. Auf sie wird durch Warnschilder hingewiesen (Zeichen 142). Unterbleibt dies trotz Kenntnis, kann bei einem durch Wild verursachten Verkehrsunfall unter Umständen der jeweilige Versicherungspflichtige haften. Gegen Wildschäden (Haarwild) kann man sich durch Abschluß einer Kaskoversicherung schützen. Bei Teilkasko wird der über 250 DM hinausgehende Schaden ersetzt, bei Vollkasko ohne Selbstbeteiligung entfällt diese Einschränkung.
Weitere Begriffe : Bürgerliche Rechtsstreitigkeit | Einrede des nichterfüllten Vertrags | Ersatzeinziehung |
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