Wissenschaft ist die geistige, forschende und darstellende Durchdringung von Lebenssachverhalten. Nach Art. 5 Abs. 3 GG ist die Freiheit der W. grundsätzlich unbeschränkt, wobei allerdings die unantastbare Würde des Menschen zu achten ist, was wissenschaftlichen Versuchen am Menschen enge Grenzen zieht. Werke der W. geniessen den Schutz des Urheberrechts.
Weitere Begriffe : Fraktion | Rechtfertigungselement | Hemmung |
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