Wissenschaftsrat
ist in Deutschland das Beratungsgremium des Staates in Fragen der Wissenschaft. Lit.: Röhl, H., Der Wissenschaftsrat, 1994; Wissenschaftsrat, 1988
Beratendes Gremium in Fragen von Bildung und Wissenschaft; die Mitglieder werden teils vom Bundespräsidenten (auf Vorschlag wissenschaftlicher Einrichtungen sowie gemeinsamen Vorschlag der Bundesregierung und der Länderregierungen) berufen, teils von den Regierungen des Bundes und der Länder entsandt. Rechtsgrundlage: Verwaltungsabkommen zw. Bund und Ländern v. 5. 9. 1957 (mehrmals verlängert).
Vorheriger Fachbegriff: Wissenschaftsfreiheit | Nächster Fachbegriff: Wissentliches Handeln