Wochenmarkt eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern insbesondere Lebensmittel, Obst, Naturerzeugnisse oder Produkte des Gartenbaus und der Land- und Forstwirtschaft anbietet (§ 67 GewO). Bei einer Festsetzung nach § 69 GewO genießt der Wochenmarkt die sog. Marktprivilegien. Marktverkehr
Weitere Begriffe : Rechtsscheinvollmacht | Arbeitnehmerentsendegesetz | Betriebsversammlung |
MMnews
|