Wohlfahrtsstaat

ein vom freiheitlichen Sozialstaat des Grundgesetzes zu unterscheidendes Staatsmodell, das letztlich totalitäre, jedenfalls rechtsstaatswidrige Wirkungen hat.

ist der Staat, der sich umfassend um das Wohl seiner Angehörigen kümmert. In der Rechtsgeschichte ist W. der absolutistische Polizeistaat (des 18. Jh.s). In der Gegenwart zeigen sich wohlfahrtsstaatliche Tendenzen besonders in dem Ziel der umfassenden sozialen Angleichung der Gesellschaft (zwecks Gewinnung von Wählerstimmen). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Leitner, S., Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnis im Umbruch, 2004




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