Wohnungsbesetzungs(belegungs)-recht

Ein Grundstückseigentümer kann sich (i. d. R. gegen Gewährung eines Darlehens) verpflichten, nur solche Personen als Mieter aufzunehmen, die ihm der Berechtigte benennt. Das W. kann durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert werden.




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