Wohnungsbindungsgesetzmit späteren Änderungen. Das W. ist nach der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft die gesetzliche Grundlage für die Vermietung der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sowie für die Rückzahlung der öffentlichen Darlehen.
Weitere Begriffe : Streitiges Urteil | Ungehorsam vor Gericht | Standlicht |
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