Zehn-Prozent-Klausel

in Bayern geltende Sperrklausel (Verhältniswahl), wonach eine Partei nur dann in den Landtag einziehen kann, wenn sie in einem Wahlkreis (= Regierungsbezirk) mindestens
10 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Art. 14 Abs. 4 Bayer. Verfassung).




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