ZentIm Mittelalter waltete als ordentlicher Richter in den Grafschaften der Graf (Landrichter). Der Unterbezirk der Grafschaft war der Z. (= die Hundertschaft). Er unterstand dem centenarius, dem Zentgrafen, der zugleich Richter des Untergerichts war. Zentgericht ist danach ein Gericht niederer Gerichtsbarkeit, in welchem der Zentgraf zunächst allein, später mit Zentschöffen als Beisitzern Recht sprach.
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