Hundertschaftist im frühmittelalterlichen deutschen Recht vielleicht die kleinste familienübergrei- fende Untergliederung des Volks (str.). Im Verwaltungsrecht bezeichnet H. eine Formationseinheit der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei.
Weitere Begriffe : Familie | Arbeitnehmervereinigungen | Vollstreckungsbescheid |
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