Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

(auch ZKBS oder Gentechnikkommission) ist eine gemäß § 4 GenTG (Gentechnikrecht) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gebildete Sachverständigenkommission, die aus 2 Ausschüssen besteht. Die jeweilige Zusammensetzung ist pluralistisch (Sachverständige und „sachkundige“ Personen); zu Einzelheiten der Berufung und Stellung s. §§ 5 und 5 a. Die Kommission prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen des Gentechnikrechts, gibt Empfehlungen ab und berät die BReg. Eine Verfahrensregelung für die Arbeit der Kommission enthält die VO i. d. F. v. 5. 8. 1996 (BGBl. I 1232) m. Änd. Die Kommission berichtet jährlich in allgemeiner Weise der Öffentlichkeit über ihre Arbeit.




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