ZeugenbeeinflussungEinwirkung auf einen Zeugen zum Zwecke der Abgabe einer dem Einwirkenden günstigen Aussage, kann als Anstiftung od. als Beihilfe zum Falscheid, Falschaussage, als Verleitung zum Falscheid od. als erfolglose Anstiftung zur Falschaussage od. des Falscheides strafbar sein.
Weitere Begriffe : Prämienanleihe | Ehegattentestament | Flüchtling |
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