Zeugenentschädigung, -gebührZeuge erhält Ersatz seines Lohn- oder Einkommensausfalls sowie seiner Fahrtkosten. Im Zivilverfahren wird Zeuge vom Gericht grundsätzlich nur geladen, wenn die beweisführende Partei den festgesetzten Gebührenvorschuss einbezahlt hat.
Weitere Begriffe : Grund und Boden | hergebrachter Grundsatz | Dotation |
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