Zeugenbeweisist Beweis einer Tatsache durch Vernehmung eines od. mehrerer Zeugen. Im Strafverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, Zeugen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, zu laden. Im Zivüverf. kann das Gericht nur die Zeugen zum Beweis einer Behauptung hören, die von den Parteien benannt werden (ausgenommen einzelne Verfahren, z.B. Entschädigungs-, Ehescheidungsverf.).
Weitere Begriffe : Gründungskosten verdeckte | Antrag | Bahnübergang |
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