Zivilehe

die vor dem Standesbeamten abgeschlossene Ehe. In Deutschland muss sie, ausser in Notfällen, vor der kirchlichen Trauung erfolgen. Eheschliessung.

ist die vom Staat geordnete Ehe im Gegensatz zu der von der Kirche geordneten Ehe. Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Grüneisl, K., Die obligatorische Zivilehe, 2000

Eheschließung.




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