Zonenrandförderung

hieß die regionale Wirtschaftsförderung des Grenzgebiets zur ehem. DDR und Tschechoslowakei. Steuerliche Fördermittel waren Sonderabschreibungen und Rücklagen. Die Z. ist 1996 ausgelaufen. Nach europäischem Beihilfenrecht war Z. grundsätzlich zulässig (Art. 87 II c EGV).




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