Zusatzschilder

Zusatzschilder zählen zu den Verkehrszeichen. Sie zeigen schwarze Zeichnungen oder Aufschriften auf weißem Grund. In der Regel sind sie dicht unter den Verkehrszeichen angebracht, können aber auch gemeinsam mit diesen an einer Trägerfläche befestigt werden. Erscheint ein Zusatzschild unter mehreren Verkehrszeichen, dann bezieht es sich nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zeichen. Prinzipiell aber sollten nicht mehr als zwei Zusatzschilder an einem Pfosten hängen, selbst wenn daran verschiedene Verkehrszeichen angebracht sind. Zusatzschilder, die nicht in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt sind, stehen auch im Verkehrsblatt.
4 § 39 StVO; VwV zu §§ 39 bis
43 StVO

Gefahrzeichen, Glatteis, Kinderspielstraße, Stoppstraße, Überholen, Verkehrszeichen, Allgemeines, Wintersport. Siehe Abbildungen bei vorstehenden Stichworten.
Zusatzschilder sind unselbständige Verkehrszeichen und dicht unter den „regulären“ Verkehrszeichen angebracht. Sie sind rechteckig und zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften. Die wichtigsten Zusatzschilder sind in der StVO abgebildet (siehe hierzu Erläuterungen bei den betreffenden Stichworten).
Manche Zusatzschilder (und manche „reguläre“ Verkehrszeichen) tragen Sinnbilder. Die Bedeutung der Sinnbilder ist in § 39 Absatz 3 StVO erläutert.




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