Zuschreibungen

, Steuerrecht: Buchmäßige Erhöhung von Bilanzwerten der vorangegangenen Jahresbilanz. Gründe hierfür können sich aus dem Handels- oder dem Steuerrecht ergeben. Handelsrechtliche Zuschreibungen können sich beispielsweise als Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze oder als Ausgleich außerplanmäßiger Abschreibungen ergeben, wenn die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen. Steuerliche Zuschreibungen kommen ebenfalls als Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze vor. Daneben sind sie auch erforderlich, wenn Teilwertabschreibungen rückgängig gemacht werden müssen. Die Zuschreibung kann vom Grundsatz her bis zu dem aktuellen Teilwert am Bilanzstichtag vorgenommen werden. Als Grenze steht allerdings der Wert der Anschaffungs-/Herstellungskosten, ggf. vermindert um die zwischenzeitlichen Abschreibungen.




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