Zuschuss-Wintergeld

Das Zuschuss-Wintergeld gehört zusammen mit dem Mehraufwands-Wintergeld (Wintergeld) zu den Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III, die das Saison-Kurzarbeitergeld, das durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung eingeführt worden ist, ergänzen sollen.

Zuschuss-Wintergeld wird in Höhe von bis zu 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gewährt, wenn zu deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst und die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird (§ 175 a II SGB III).




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