Zwangsetatisierung

ist ein Begriff aus dem Recht der Staatsaufsicht über die Gemeinden; er besagt, dass die Aufsichtsbehörde befugt ist, die Mittel für eine von der Gemeinde wahrzunehmende Pflichtaufgabe in den Haushaltsplan der Gemeinde einzustellen. Die Prüfung des Haushaltsplans kann Veranlassung geben, die Einstellung zu verlangen und notfalls im Aufsichtswege zu erzwingen, vorausgesetzt, dass die Pflichtaufgabe öffentl.-rechtl. Natur und „liquid“ (unbestritten) ist; bestreitet die Gemeinde ihre Verpflichtung (z. B. mit der Begründung, die Straßenbaulast treffe eine andere Körperschaft), so muss diese Frage vor einer Z. geklärt werden, notfalls im Rechtswege. Gegenüber Körperschaften oder Anstalten öff. Rechts gelten entsprechende Grundsätze.




Vorheriger Fachbegriff: Zwangsernährung | Nächster Fachbegriff: Zwangsexmatrikulation


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen