Zwangsräumungist die durch den Gerichtsvollzieher aufgrund eines Räumungsurteils oder eines anderen vollstreckbaren Titels durchgeführte Besitzentziehung bei Wohn- und Geschäftsräumen oder Grundstücken. Dem Schuldner wird die Verfügungsgewalt genommen, die auf den Gläubiger übertragen wird (z. B. durch Schlüsselübergabe). Bei Widerstand kann der Gerichtsvollzieher Gewalt anwenden und die Polizei zu Hilfe holen. Eine verschlossene Wohnungdarf er aufbrechen lassen, §§ 758,885 ZPO. Zur Räumungsfrist soziales Mietrecht.
Weitere Begriffe : Wehrdienst | strafbegründendes besonderes persönliches Merkmal | Tiefseebergbau |
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