Zweispurigkeit des Strafrechts ist die Parallelität von Strafen (§§ 38 ff. StGB) und Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB). Lit.: Schmidt, W., Das Prinzip der Zweispurigkeit, 1964
Weitere Begriffe : Nebenabreden | Sicherungsübereignung | Körperverletzung, Todesfolge |
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