Zwischenverkauf Vorbehalteneine Handelsklausel bei Abgabe eines Verkaufs-Angebots, wobei der Verkäufer an dieses Angebot (Antrag) nur so lange gebunden ist, wie er nicht von seinem Recht, die Sache anderweitig zu verkaufen, Gebrauch macht.
Weitere Begriffe : Darlehensvermittlungsvertrag | Reichsheimstättengesetz | in dubio pro reo iudicandum est |
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