Dolmetscher. Die Ü. eines urheberrechtlich geschützten Werkes wird, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung des Übersetzers darstellt, neben dem Urheberrecht am übersetzten Werk wie ein selbständiges Werk geschützt (§ 3 UrhG).
Vorheriger Fachbegriff: Überschwerungseinrede | Nächster Fachbegriff: Übersetzung (Schutz nach UrhG)
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : argumentum e contrario (Umkehrschluss) | Akkreditiv | Notwehrprovokation
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews