„ultima ratio”-Prinzip
, Arbeitsrecht:
1) Kündigung: Prinzip, wonach Kündigung immer das letzte Mittel ist, wenn kein milderes Mittel mehr
eingreift (Frage des Ob der Kündigung). Danach
muss vor einer Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung erfolgen. Zudem ist aber auch bei der Frage nach der Art der Kündigung das „ultima ratio”-Prinzip zu beachten (Frage, welche Art der Kündigung, des Wie der Kündigung). Eine Änderungskündigung muss als milderes Mittel vor einer Beendigungskündigung erfolgen.
2) Arbeitskampf: Arbeitskampf ist nach dem „ultima ratio”-Prinzip das letzte zulässige Mittel (Frage des
Ob des Arbeitskampfes). Vorher müssen die Gegner alle milderen Mittel versuchen, um den Arbeitskampf abzuwenden. Auch bei der Art und Weise des Arbeitskampfes ist der „ultima ratio”-Grundsatz einzuhalten (Frage des Wie des Arbeitskampfes).
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