Instanzenzug

Reihenfolge der zur Entscheidung bzw. Nachprüfung der Entscheidung in einer Rechtssache zuständigen Behörden oder Gerichte, z.B. Landgericht (als 1. Instanz), Oberlandesgericht (2. Instanz), Bundesgerichtshof (3. Instanz). a. Tatsacheninstanz, Rechtszug.

Zuständigkeit, funktionale.
Rechtszug.




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