Ärztliches Zeugnis Bei der Ausstellung von Zeugnissen über den Gesundheitszustand des Patienten hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen nur seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung ist Verletzung der ärztlichen Berufspflichten. Durch die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen, die mit dem objektiven Befund nicht übereinstimmen und aus Gefälligkeit oder anderen Beweggründen erteilt werden, macht sich der Arzt strafbar (z. B. wegen Betrugs) und schadenersatzpflichtig. Die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse wird nach §§ 277, 278 StGB mit Freiheitsstrafe geahndet.
Weitere Begriffe : Treubruchstatbestand | Alliierte Streitkräfte | Gemeindeverwaltungsverband |
MMnews
|