Öffentliche Pfandbriefesind nach § 1 I S. 2 Nr. 2 PfandBG gedeckte Schuldverschreibungen, die von einer Pfandbriefbank im Rahmen des Pfandbriefgeschäfts auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder ö. P. ausgegeben werden.
Weitere Begriffe : Übernahmekonsortium | Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit | Internationales Arbeitsrecht |
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