Ökosteuer

Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform v. 24. 3. 1999 (BGBl. I 378) m. Änd. sollte eine nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und ressourcenschonender Produkte erreicht und die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Technologien gefördert werden. Mit den Einnahmen sollte die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge finanziert und damit der Faktor Arbeit entlastet werden. Das Gesetz sah in Art. 1 die Einführung eines neuen Stromsteuergesetzes und in Art. 2 Änderungen der seinerzeit bestehenden Mineralölsteuer vor. Das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform v. 16. 12. 1999 (BGBl. I 2432) sah eine jährliche Anhebung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe für die Jahre 2000 bis 2003 um jeweils 3 Cent je Liter vor. Die Stromsteuer wurde vom 1. 1. 2000 an jährlich von damals 2 Pf. je Kilowattstunde um 0,26 Cent heraufgesetzt und damit bis 2003 verdoppelt. Die Regelungen sind inzwischen Energiesteuergesetz überholt.




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