Überhaft

mehrfacher Haftbefehl gegen ein und dieselbe Person. Überhaft wird vermerkt, wenn sich ein
Beschuldigter bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft oder Strafhaft befindet und ein erneuter Haftbefehl erlassen worden ist. Wird der vorausgehende Haftbefehl aufgehoben, kann die Haft aufgrund des zweiten Haftbefehls aufrechterhalten werden. Wegen einer Tat im prozessualen Sinn dürfen nicht mehrere Haftbefehle erlassen werden.




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