Übertragungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Weiterleitung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat (§676 BGB). Hierbei kann es sich sowohl um das Rechtsverhältnis zwischen dem übertragenden
Weitere Begriffe : Campanella, Thomas | Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen | Verkehrsflucht |
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