AbgabefristZeitraum, innerhalb dessen eine Steuererklärung bei einer Finanzbehörde einzureichen ist. Nach der Grundregel des § 149 Abs. 2 AO sind Steuererklärungen, sofern der Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Jahres abzugeben. Abweichende Regeln finden sich in Einzelsteuergesetzen. Vielfach wird die Abgabefrist durch gesetzliche Fristverlängerungen, Verwaltungsanweisungen oder durch Verwaltungsakt im Einzelfall verlängert.
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