Steuererklärung
Erklärung des Steuerpflichtigen, die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung einer Steuer dient. Die St. ist nach Form und Inhalt so abzugeben, wie es das Finanzamt nach den Gesetzen und Ausführungsbestimmungen vorschreibt; § 166 Abgabenordnung.
ist die Erklärung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen für eine bestimmte Steuer und einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten steuerauslösenden Sachverhalt gegenüber dem Staat (bzw. gegenüber der Finanz Verwaltung). Lit.: Carl, D./Klos, J., Die Steuererklärung, JuS 1996, 402; Schneidewind, G., Steuern sparen 2003, 2002
Erklärung, in der ein Steuerpflichtiger einer Finanzbehörde die für Besteuerungszwecke relevanten Informationen übermittelt. Sie muss gern. § 150 Abs. 1 AO grundsätzlich schriftlich auf einem
amtlich vorgeschriebenen Vordruckmuster abgegeben werden. Ausnahmen in der Form mündlicher Steuererklärungen kennt das Zollrecht. In neuerer Zeit besteht, nach dem Signaturgesetz und nach § 150 Abs. 6 AO i. V m. diversen Datenträgerverordnungen des BMF, die Möglichkeit, eine Vielzahl von Steuererklärungsarten den Finanzbehörden per Datenfernübertragung oder auf Datenträgern zuzuleiten. Insbesondere im Bereich der Monatssteueranmeldungen im Umsatz- und Lohnsteuerbereich wird hiervon in der Praxis häufig Gebrauch gemacht.
Besteuerungsverfahren; s. a. Elster.
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