Abgaben, öffentlichenichtrückzahlbare Geldleistungen, die ein öffentliches Gemeinwesen von natürlichen und juristischen Personen kraft öffentlichen Rechts zwangsweise (hoheitlich) fordert. Dazu gehören einerseits die Steuern, einschließlich der Zölle, andererseits die Beiträge und Gebühren, die auch als Entgeltabgaben bezeichnet werden, da sie im Unterschied zu den Steuern als Gegenleistung für spezielle öffentliche Leistungen erhoben werden. Zu den Abgaben werden ferner die zahlreichen, nur z. T. in der Finanzstatistik ausgewiesenen Sonderabgaben oder Quasisteuern sowie Geldstrafen, Buß- und Verwarnungsgelder gezählt.
Weitere Begriffe : Strafverteidiger | Dienstherr | Alleinstellungswerbung |
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