Ablass nach katholischer Lehre der von der Kirche gewährte aussersakramentale Nachlass zunächst einer Kirchenstrafe, dann der auch im jenseitigen Fegefeuer zu erduldenden zeitlichen Sündenstrafen überhaupt. A. wurde bes. gegen Geldzahlungen an die Kirche gewährt. Gegen Auswüchse des A.wesens wandte sich im 16. Jh. die Reformation. Absolution.
Weitere Begriffe : Individuum | Schengener Abkommen | erkennungsdienstliche Behandlung |
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