kirchliche Zweckesind solche, die darauf gerichtet sind, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zu fördern. Kirchliche Zwecke werden durch steuerliche und außersteuerliche staatliche Begünstigungen gefördert. Wegen der Einzelheiten dieser Maßnahmen Gemeinnützigkeit.
Weitere Begriffe : Billigungstheorie | Verbringungsverbote | Sonstige Verträge |
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