Abonnementvertrag

Der Verkäufer verpflichtet sich durch einen Abonnementvertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren gleicher Art, beispielsweise Zeitschriften. Dabei wird in der Regel zwischen Verkäufer und Besteller vereinbart, dass sich nach einem festgelegten Zeitraum die Belieferung jeweils um denselben Zeitraum automatisch verlängert, wenn das Abonnement nicht bis zu einem vereinbarten Termin gekündigt wird. Der Besteller eines Abonnements darf nach dem Verbraucherkreditgesetz seinen Vertragsabschluss innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen — allerdings nicht, wenn es sich nur um ein so genanntes Probeabonnement handelt, bei dem der Vertrag über einen bestimmten festgelegten Zeitraum hinaus nicht fortgesetzt wird und der gesamte Preis im Voraus zu entrichten ist.

Wenn der Besteller seine Vertragserklärung bei einem Verkaufsgespräch in der Wohnung abgegeben hat und die Kosten des Abonnements 80 EUR übersteigen, ist er durch das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften geschützt; auch in dem Fall kann er innerhalb von einer Woche schriftlich den geschlossenen Abonnementvertrag widerrufen.

VerbrKrG, HausTWG

Siehe auch Abzahlungsgeschäft




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