Im Sozialrecht : Nimmt der Leistungsberechtigte in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzeitig Altersrente in Anspruch, erfolgen Abschläge von seiner Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer (§ 77 SGB VI; Rentenberechnung).
Vorheriger Fachbegriff: Abschiebungsverbot | Nächster Fachbegriff: Abschlag
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Anwaltsvergleich | Investitur | Querulanz
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews