Abschuss von Luftfahrzeugen

§ 14 III des Luftsicherheitsgesetzes v. 11. 1. 2005 (BGBl. I 78 m. Änd.) ließ den Abschuss von Luftfahrzeugen durch die Bundeswehr zu, wenn diese gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollten. Das BVerfG erklärte mit U. v. 15. 2. 2006 (NJW 2006, 751) diese Vorschrift für verfassungswidrig (s. Luftsicherheitsgesetz, 4).




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