AbsperrgeräteAbsperrgeräte für Arbeitsstellen, Schadenstellen, Unfallstellen und andere Stellen sind Absperrschranken, Leitkegel, Absperrbaken oder fahrbare Absperrtafeln. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rote Warnfahnen oder aufgereihte rotweiße Fahnen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Fläche (§ 43 Absatz 3 StVO).
Weitere Begriffe : Schiedsrichter | Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber | präventive Polizeitätigkeit |
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