Früher übliche Bezeichnung für die Zahlung von Unterhalt. Leistungen zum Unterhalt (lat. "Nahrung", "Unterhalt"), Unterhaltszahlungen des Vaters für sein nichtehel. Kind. ([N. PL] Nahrungsmittel) sind im älteren Sprachgebrauch die Unterhaltszahlungen insbesondere des Vaters für das (uneheliche) Kind.
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