Alkohol Medikamente Alkohol, Ernüchterungsmittel. Die Meinung, ein vorhandener Blutalkohol könne aus der Einnahme von Tabletten herrühren, ist irrig; es gibt keinen Alkohol in fester Form. Im übrigen ist jeder Kraftfahrer verpflichtet, bei der Einnahme von Medikamenten deren Gebrauchsanweisung zu lesen. Bei solchen Medikamenten, welche die Wirkung des Alkohols zu steigern vermögen, ist dies in der Regel bei den Hinweisen über die Zusammensetzung wie auch nochmals gesondert davon ausdrücklich vermerkt. Insoweit sind an die Vergewisserungspflicht des Kraftfahrers strenge Anforderungen zu stellen, denn es ist allgemein bekannt, daß es eine Kombinationswirkung von Alkohol und Medikamenten gibt. Ob die Medikamente für sich allein eine berauschende Wirkung haben, ist dabei gleichgültig, es genügt, daß der Alkohol im Zusammenhang mit ihnen die Fahrtüchtigkeit aufhebt.
Weitere Begriffe : Langzeitlager | Parteiöffentlichkeit | Zäsurwirkung |
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