Altershilfe für Landwirte ist eine gesetzliche Altershilfe für die selbständigen Landwirte nach dem Prinzip der Sozialversicherung mit entsprechender Beitragspflicht. Träger der A. ist die Alterskasse.
Weitere Begriffe : Doppelbestrafung, Verbot der | einstweilige Verfügung | Entkleidungstanz |
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