AnlagensicherheitDie wesentlichen Bestimmungen zur A. enthalten §§ 14 bis 18 des Geräte- und ProduktsicherheitsG (GPSG) v. 6. 1. 2004 (BGBl. I 2) m. Änd. und die für überwachungsbedürftige Anlagen erlassenen VO, insbesondere zur Betriebssicherheit; s. a. Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht.
Weitere Begriffe : Gewerberaummietrecht | Kohlepfennig | Welturheberrechtsabkommen |
MMnews
|