Anlagensicherheit

Die wesentlichen Bestimmungen zur A. enthalten §§ 14 bis 18 des Geräte- und ProduktsicherheitsG (GPSG) v. 6. 1. 2004 (BGBl. I 2) m. Änd. und die für überwachungsbedürftige Anlagen erlassenen VO, insbesondere zur Betriebssicherheit; s. a. Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht.




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