Gefahrstoffrecht

Mit G. bezeichnet man alle Vorschriften, die sich mit Gefahrstoffen befassen. Es wird dem Umweltrecht zugerechnet und umfasst selbst nur relativ wenige Rechtsvorschriften, deren wichtigsten sich in der VO 1907/2006 (REACH), im Chemikaliengesetz sowie in den Regelungen des Pflanzenschutzes und für Düngemittel befinden. Da die präventive Produktkontrolle zentrale Aufgabe des G. ist, hat es erhebliche Bedeutung für andere Rechtsgebiete, vor allem das Verbraucherschutzrecht (s. a. Verbraucherprodukte), aber auch für Anlagensicherheit (s. a. Störfälle) und die Beförderung gefährlicher Güter. Landesrecht beschränkt sich auf die Regelung der Zuständigkeiten.




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