Anrechnungsverfügung

(Abrechnungsverfügung): Mit einem Steuerbescheid verbundene, regelmäßig in der Ausfertigung des Bescheides enthaltene Abrechnung des festgesetzten Steuerbetrages gegen geleistete Vorauszahlungen und einbehaltene Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerbeträge. Die in dem Steuerbescheid enthaltene Anrechnungsverfügung stellt nach heute h. M. einen (selbstständigen) Steuerverwaltungsakt dar.

Einkommensteuer, 7.




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