Arbeitist im weiteren Sinn die auf Schaffung von Werten gerichtete körperliche oder geistige Tätigkeit des Menschen, im engeren Sinn der unselbständige, fremdbestimmte, weisungsgebundene Dienst. Die A. kann vorwiegend geistig (Angestellter) oder hauptsächlich körperlich (Arbeiter) sein. Streitig ist das sog. Recht auf A., weil sich nicht festlegen lässt, wer Verpflichteter dieses Rechts sein soll. Lit.: Boemke, B., Arbeitsformen der Zukunft, 1999; Wedde, P., Telearbeit, 2002; Ory, S./Schmittmann, J., Freie Mitarbeiter in den Medien, 2002
Weitere Begriffe : Anstaltsordnung | Gutachter | Mineralölsteuer |
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