Arbeitsgerichtsgesetz, Abk. ArbGG: Kodifikation des Rechts der Arbeitsgerichtsbarkeit, und zwar sowohl des Prozessrechts als auch der Gerichtsverfassung.
Weitere Begriffe : Gesamthypothek | Pflegehilfsmittel | Nemo plus juris in alium transferre potest quam ipse habet |
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